Zusammenfassung: Der Missbrauch marktbeherrschender Stellung kann auch durch ein Unterlassen herbeigeführt werden. Daher kann das KOG in seinem Abstellungsauftrag auch positives Tun anordnen.
Rechtsgrundlagen: § 5 KartG; § 26 KartG
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Zusammenfassung: Der Missbrauch marktbeherrschender Stellung kann auch durch ein Unterlassen herbeigeführt werden. Daher kann das KOG in seinem Abstellungsauftrag auch positives Tun anordnen.
Rechtsgrundlagen: § 5 KartG; § 26 KartG
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