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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/2Bl-LS 2009, 14 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

Der OGH befasst sich in Anlehnung an die UWGNov 2007 mit den Begriffen "unlautere Geschäftspraxis" bzw. "sonstige unlautere Handlung".

OGH 4 Ob 118/08v

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