§ 1 UWG
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist die Frage, ob eine Wiederholung nach der Art des Verhaltens eine Wettbewerbsverzerrung bewirken könne.
OGH 4 Ob 113/08h
§ 1 UWG
Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist die Frage, ob eine Wiederholung nach der Art des Verhaltens eine Wettbewerbsverzerrung bewirken könne.
OGH 4 Ob 113/08h