§ 1 Abs 1 UWG; § 9a UWG
Die Irreführungseignung einer Ankündigung ist nach dem Verständnis eines Durchschnittsadressaten zu beurteilen; dies gilt auch für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung der Ankündigung von Zugaben.
OGH 4 Ob 159/08y
§ 1 Abs 1 UWG; § 9a UWG
Die Irreführungseignung einer Ankündigung ist nach dem Verständnis eines Durchschnittsadressaten zu beurteilen; dies gilt auch für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung der Ankündigung von Zugaben.
OGH 4 Ob 159/08y