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§ 48 Abs 2 PatG; § 91 Abs 3 PatG; § 156 Abs 3 PatG

ÖBl-LeitsätzePatentrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/47Bl-LS 2009, 20 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 48 Abs 2 PatG; § 91 Abs 3 PatG; § 156 Abs 3 PatG

Wesentlicher Inhalt der gegenständlichen Entsch ist die Prüfung der Schutzfähigkeit des Patents im Sicherungsverfahren. Die Registrierung schafft einen Prima-facie-Beweis für die Rechtsbeständigkeit. Bei Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes besteht kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz noch besteht die Möglichkeit auf ein Unterlassungsurteil.

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