§ 48 Abs 2 PatG; § 91 Abs 3 PatG; § 156 Abs 3 PatG
Wesentlicher Inhalt der gegenständlichen Entsch ist die Prüfung der Schutzfähigkeit des Patents im Sicherungsverfahren. Die Registrierung schafft einen Prima-facie-Beweis für die Rechtsbeständigkeit. Bei Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes besteht kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz noch besteht die Möglichkeit auf ein Unterlassungsurteil.