§ 41 ZPO; § 43 ZPO; § 460 ZPO; § 514 ZPO
Im gegenständlichen Fall geht es um Werke, die vom Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers geschaffen wurden. Es stellt sich daher die Frage, wem die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen.
OGH 4 Ob 248/07k