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Rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke

RechtsprechungMarkenrechtHelmuth Gamerith (Bearb)ÖBl 2008/70ÖBl 2008, 342 - 345 Heft 6 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Der OPM hatte sich mit den Voraussetzungen einer Löschung einer Dienstleistungsmarke wegen Nichtbenutzung zu befassen. Mit Anmerkungen von Guido Donath.

Rechtsgrundlagen: § 10a MSchG; § 33a MSchG; § 33b MSchG

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