§ 1 Abs 1 Z 1 AMG; Art 2 Abs 1, 2 und 3 lit d VO (EG) 178/2002
In gegenständlicher Entscheidung ging es einerseits um die Definition eines Arzneimittels, andererseits hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Verbot, das nach § 1 UWG alt erlassen wurde, auch nach neuer Rechtslage rechtswidrig sein muss, um bestätigt werden zu können. Mit Anmerkungen von Rainer Schultes.