§ 2 Abs 1 UWG; § 5 ABGB; § 44 Abs 7 UWG
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit grundlegenden Fragen iZm der UWG-Novelle 2007 zu befassen. Weiters ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen unrichtige Angaben über die Herstellung eines Produkts zur Irreführung geeignet sind. Mit Anmerkungen von Helmuth Gamerith.