§ 2 Z 1 UrhG
Der OGH hatte über den urheberrechtlichen Schutz eines Textes zu befinden. Handelt es sich bei einem aus mehreren Quellen geschaffenen Text, der auch Wertungen enthält, um ein Sprachwerk? Wie sieht es mit unkommentierten Berichten über Tatsachen aus?
OGH 11.3.2008, 4 Ob 248/07k - Internetportal V