§ 41 ZPO; § 43 ZPO
Der OGH hatte sich mit der Frage der Tragung der Prozesskosten bei Unterliegen im Hauptbegehren und Obsiegen im Eventualbegehren zu befassen. Welche prozessrechtliche Norm ist in diesem Fall anzuwenden?
OGH 11.3.2008, 4 Ob 248/07k - Internetportal V