§ 503 ZPO; § 5 ABGB; § 1 UWG; § 44 Abs 7 UWG alt
Der OGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Rechtsbruchs nach § 1 UWG neu zu befassen. Muss das Verhalten, um einen Unterlassungstitel zu begründen, sowohl nach der alten, als auch nach der neuen Rechtslage tatbestandsmäßig sein? Mit Anmerkungen von Thomas Mildner.