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Rechtsprechung - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Unterhaltungsprogramms mit Musik, Text und Choreographie

UrheberrechtJudikaturHelmut Gamerith (Bearb)ÖBl 2008/50ÖBl 2008, 249 - 256 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 1 Abs 1 UrhG; § 2 Z 2 UrhG; § 76 Abs 1 UrhG

Der OGH hatte sich mit der Schutzfähigkeit eines Unterhaltungsprogramms zu befassen. Wo verläuft die Grenze zum " Handwerk der Tanzkunst" und der Verwendung gängiger Mimik und Gebärden, die nicht schutzfähig sind? Mit Anmerkungen von Manfred Büchele und Robert Dittrich.

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