vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 PatAnwG; § 21 PatAnwG; RATG

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/98Bl-LS 2008, 131 Heft 3 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte zu entscheiden, ob der Patentanwalt für die Tätigkeiten, die zu seinem gesetzlichen Aufgabenbereich zählen, einen Honoraranspruch gleich dem Rechtsanwalt hat.

Rechtsgrundlagen: § 16 PatAnwG; § 21 PatAnwG; RATG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!