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§ 38 KartG 2005; § 14 AußStrG; § 182a ZPO

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/88Bl-LS 2008, 129 Heft 3 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob im gegenständlichen Fall eine Überraschungsentscheidung getroffen wurde.

Rechtsgrundlagen: § 38 KartG 2005; § 14 AußStrG; § 182a ZPO

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