Zusammenfassung: Das KOG hatte im gegenständlichen Fall zu entscheiden, ob " geänderte Markt- und Wettbewerbsverhältnisse" vorliegen, und demnach ein gerichtlicher Vergleich zwischen der Medieninhaberin der " Tiroler Tageszeitung" und der Verlegerin des " KURIER" und der " Tiroler Krone" für unwirksam erklärt werden könne.