§ 10 Abs 1 MarkSchG; § 54 MarkSchG; § 1 UWG; § 9 Abs 1 UWG; § 18 UWG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Beweislastverteilung bei der Beteiligung an Domain-Grabbing eines Dritten zu befassen. Muss der Kläger den vollen Beweis des Vorliegens des subjektiven Tatbestandselements erbringen oder reicht eine Bescheinigung?