Zusammenfassung: Das Gericht erörterte die Auslegungsregeln nach § 914 ABGB, die auch auf gerichtliche Vergleiche anzuwenden sind.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 34 Abs 1 KartG 2005; § 30 AußStrG
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Zusammenfassung: Das Gericht erörterte die Auslegungsregeln nach § 914 ABGB, die auch auf gerichtliche Vergleiche anzuwenden sind.
Rechtsgrundlagen: § 914 ABGB; § 34 Abs 1 KartG 2005; § 30 AußStrG
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