Zusammenfassung: Die bewilligungslose Ausbildung von Klassen und Unterklassen in einer Fahrschule begründet eine Wettbewerbsverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 108 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Die bewilligungslose Ausbildung von Klassen und Unterklassen in einer Fahrschule begründet eine Wettbewerbsverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 108 Abs 1 KFG
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