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§ 1 UWG; § 7 UWG; § 1295 Abs 2 ABGB; § 1330 ABGB

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/165ÖBl-LS 2007, 264 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Unterlassung von Schutzrechtsverwarnungen begehrt werden kann und legt dar, dass die Geltendmachung eines Schutzrechtseingriffs oder einer Rechtsfolgenbehauptung allenfalls kreditschädigende Wirkung entfaltet.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 7 UWG; § 1295 Abs 2 ABGB; § 1330 ABGB

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