§ 2 Abs 3 Z 2 UWG; Art 3a Abs 2 RL VerglWerbung; Art 14 Z 3 RL-UGP
Der OGH betont, dass das Irreführungsverbot eine genaue Konkretisierung von Beginn und Abschluss eines Aktionszeitraumes gebiete. Weiters legt er dar, dass die Zugrundelegung des § 2 Abs 3 Z 2 UWG nicht an die Voraussetzung geknüpft ist, dass das Angebot ausdrücklich als Sonderangebot deklariert wurde.