Zusammenfassung: Der EGMR prüft die Schutzfähigkeit eines satirischen Kunstwerks und nimmt in diesem Zusammenhang zur Abwägung zwischen der künstlerischen Freiheit und dem gebotenen Persönlichkeitsschutz Stellung, wobei der EGMR die gebotene Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betont.
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; Art 17a StGG; § 78 UrhG