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§ 2 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/139Bl-LS 2007, 205 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Beurteilung, ob das Verschweigen wesentlicher Kriterien im Rahmen einer Werbeeinschaltung die Irreführung der Konsumenten fördert, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

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