Zusammenfassung: Ein Fortwirken der durch unwahre Äußerungen herbeigeführten negativen Auswirkungen schließt einen Widerrufsanspruch aus.
Rechtsgrundlagen: § 7 UWG
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Zusammenfassung: Ein Fortwirken der durch unwahre Äußerungen herbeigeführten negativen Auswirkungen schließt einen Widerrufsanspruch aus.
Rechtsgrundlagen: § 7 UWG
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