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§ 7 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/141Bl-LS 2007, 205 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Ein Fortwirken der durch unwahre Äußerungen herbeigeführten negativen Auswirkungen schließt einen Widerrufsanspruch aus.

Rechtsgrundlagen: § 7 UWG

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