Zusammenfassung: Der OGH beantragt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob bereits die Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke in nur einem Mitgliedsstaat eine gemeinschaftsweite Schutzfähigkeit als " bekannte Marke" iSd Art 9 Abs 1 lit c GMVbegründet.
Rechtsgrundlagen: Art 234 EG; Art 9 Abs 1 lit c GMV; Art 14 GMV; § 2 Abs 3 MSchG