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§ 35 Abs 1 lit c KartG 2005; Art 24 Abs 1 lit dVO 1/2003

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/128Bl-LS 2007, 159 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass das Kartellgericht unter der Voraussetzung eines Parteienantrags zur Verhängung eines Zwangsgeld verpflichtet ist und konkretisiert in einer vergleichenden Gegenüberstellung zur Geldbuße den Sanktions- und Präventionszweck von Zwangsgeldern.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 lit c KartG 2005; Art 24 Abs 1 lit dVO 1/2003

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