Art 7 Abs 3 GMV
Die Werbeausgaben und der Marktanteil sind wesentliche Kriterien, die bei der Beurteilung des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung einer Marke berücksichtigt werden müssen.
EuGH 22.06.2006, Rs C-24/05 - P. August Storck KG/HABM - Bonbons I