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§ 234 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl-LS 2007/107ÖBl-LS 2007, 116 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Eine analoge Anwendung von § 234 ZPO im patentrechtlichen Löschungsverfahren ist unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 234 ZPO

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