§ 7 Abs 1 UWG ; § 1330 Abs 2 ABGB; Art 17 a StGG)
Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen Karikaturen oder Satiren eine Ehrverletzung begründen und betont die fehlende Überprüfbarkeit von Werturteilen. Weiters erläutert er, dass sich die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers bestimmt.