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Staatlicher Höchstpreis für Pharmazeutika - Parallelhandel mit Arzneien

Gewerblicher RechtsschutzFranz W. Urlesberger (Glosse)ÖBl 2007/19ÖBl 2007, 84 - 88 Heft 2 v. 1.3.2007

Art 81 EG; RL 89/105/EWG ; VO 17/62 ; VO 1/2003

Das EuG prüft die Zulässigkeit der Verweigerung der Kommission, den Antrag auf Freistellung der Preise von Arzneien, die zur Vermeidung des Parallelhandels je nach staatlichem Krankenversicherungsträger unterschiedlich festgesetzt werden sollten, anzunehmen.

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