Art 81 EG; RL 89/105/EWG ; VO 17/62 ; VO 1/2003
Das EuG prüft die Zulässigkeit der Verweigerung der Kommission, den Antrag auf Freistellung der Preise von Arzneien, die zur Vermeidung des Parallelhandels je nach staatlichem Krankenversicherungsträger unterschiedlich festgesetzt werden sollten, anzunehmen.