1 Abs 1 GMG; § 3 Abs 1 GMG; § 5 GMG; Art 56 EPÜ
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die Registrierung eines Gebrauchsmusters und konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen dem Begriff des erfinderischen Schritts und der für Patente maßgeblichen Erfindungshöhe.