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Holzabdeckung - Zum Begriff des " erfinderischen Schritts"

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2007/17ÖBl 2007, 76 - 79 Heft 2 v. 1.3.2007

1 Abs 1 GMG; § 3 Abs 1 GMG; § 5 GMG; Art 56 EPÜ

Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die Registrierung eines Gebrauchsmusters und konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen dem Begriff des erfinderischen Schritts und der für Patente maßgeblichen Erfindungshöhe.

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