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Abs 5 Abs 3 lit a und c RLverglWerbung; § 60 Abs 1 MSchG; Art 24 EG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/48Bl-LS 2007, 16 Heft 1 v. 1.1.2007

Abs 5 Abs 3 lit a und c RLverglWerbung; § 60 Abs 1 MSchG; Art 24 EG

Der bloß körperliche Transport von Nichtgemeinschaftsware in das Gemeinschaftsgebiet kann bei Nichtüberfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr nicht als " Einfuhr" iSd § 10a Z 3 MarkSchG und Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr qualifiziert werden.

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