§ 1 UWG
Gefühlsbetonte Werbung, die die Kaufentscheidung so stark beeinflusst, dass sie rationale Kriterien wie die Preiswürdigkeit und Qualität des Angebots in den Hintergrund rücken lässt, widerspricht den Lauterkeitsgrundsätzen.
OGH 17.10.2006, 4 Ob 164/06f - Hilf uns helfen