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§ 30 a MSchG; § 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/18Bl-LS 2007, 11 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der OPM beurteilt die Ähnlichkeiten zwischen Waren der Klassen 7, 11 und 37 und erläutert, dass die Geltendmachung der Nichtbenutzung einer Marke nur mittels Löschungsantrag möglich ist.

Rechtsgrundlagen: § 30 a MSchG; § 33a MSchG

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