Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die Funktionsweise des Podcastings und nimmt zur verwertungsrechtlichen Einstufung Stellung. Dabei weist sie nach, dass Podcasting als Zurverfügungstellung iSd § 18a UrhG zu qualifizieren ist und behandelt die Frage, wer Urheberrechtschutz- und Leistungsschutzrechte in Anspruch nehmen kann. Resümierend spricht sich die Verfasserin für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 76a UrhG aus.