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§ 3 Abs 2 UrhG; § 73 UrhG; § 74 UrhG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/179Bl-LS 2006, 267 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der OGH betont die Gleichrangigkeit der Ansprüche aus dem Urheberrecht an Lichtbildwerken und aus dem Leistungsschutzrecht an Lichtbildern.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 UrhG; § 73 UrhG; § 74 UrhG

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