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Art 7 Abs 1 lit b GMV

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/156Bl-LS 2006, 217 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Das EuG nimmt zur Beurteilung der Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus der Produktverpackung besteht, Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 1 lit b GMV

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