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Zum Mozartjahr: Ist " Mozart" iVm (beliebigen Waren) ein schwaches Zeichen?

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2006/53ÖBl 2006, 223 - 227 Heft 5 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Das OLG Wien qualifiziert den Markenbestandteil " Mozart" als schwaches Zeichen und nimmt zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei schwachen Zeichen mit geringer Unterscheidungskraft Stellung. Dabei erläutert das OLG, dass durch die Erfassung des Firmenschlagworts in der Produktbezeichnung die Verwechslungsgefahr beseitigt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

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