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Art 82 EG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/109Bl-LS 2006, 167 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die Begründung von Bezugspflichten der Kunden durch die Einräumung von Treuerabatten als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung qualifiziert werden kann.

Rechtsgrundlagen: Art 82 EG

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