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§ 51 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/103Bl-LS 2006, 166 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs den Entfall der Wiederholungsgefahr zur Folge hat stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.

Rechtsgrundlagen: § 51 MSchG

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