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§ 1 UWG; § 2 Abs 3 Z 1 GewO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/83Bl-LS 2006, 163 Heft 4 v. 1.8.2006

§ 1 UWG; § 2 Abs 3 Z 1 GewO

Die Ausnahmeregelung des § 2 Abs 3 Z 1 GewO gelangt bei einem landwirtschaftlichem Gärtner, der Gehölze und Baumschulwaren nur zukauft, nicht zur Anwendung.

OGH 08.11.2005, 4 Ob 174/05z - Blumenwelt H.*)

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