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§ 1 UWG; § 502 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/58Bl-LS 2006, 115 Heft 3 v. 1.5.2006

§ 1 UWG; § 502 Abs 1 ZPO

Der OGH qualifiziert Domain-Grabbing als Variante des sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs und erläutert, dass für den Nachweis von Domain-Grabbing die Bescheinigung eines Sachverhalts reicht, der das fehlende Eigeninteresse des Beklagten am Erwerb der Domain verdeutlicht.

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