Zusammenfassung: Geschäftsschädigende Verhaltensweisen des Vertragspartners während der Vertragshandlungen können ein marktdominierendes Unternehmen von der Verpflichtung zum Vertragsabschluss befreien.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG 1988; Art 82 EG
Schlagwörter: