§ 1 UWG
Der OGH erläutert, dass eine Nachfrageverlagerung das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses voraussetzt und nimmt zu dessen Feststellung Stellung. Weiters beschreibt der erkennende Senat die Rechtsfolgen einer glatten Übernahme eines fremden Arbeitsergebnisses.