§ 1 UWG; § 9 UWG
Der OGH definiert den Begriff des Typosquattings und erläutert, dass die Annahme von Typosquatting eine Ähnlichkeit zwischen einer tatsächlich registrierten Domainbezeichnung und einem fremden Zeichen erfordert.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 131/05a