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§ 55 MSchG; § 151 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/21Bl-LS 2006, 15 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 55 MSchG; § 151 PatG

Der Rechnungslegungsanspruch soll keine Rechtsverfolgung von Lieferanten des Markenrechtsverletzers ermöglichen und gewährt keinen Auskunftsanspruch bezüglich der Warenherkunft und der Vertriebswege.

OGH 15.09.2005, 4 Ob 145/05k

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