§ 5 UrhG
Der OGH konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer zulässigen freien Benützung und einer sittenwidrigen Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Werks und spricht sich für einen Gesamtvergleich der beiden Werke aus.
§ 5 UrhG
Der OGH konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer zulässigen freien Benützung und einer sittenwidrigen Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Werks und spricht sich für einen Gesamtvergleich der beiden Werke aus.