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Der Friseur - Abgrenzung zwischen Bearbeitung und selbständiger Neuschöpfung

Gewerblicher RechtsschutzAlexander Cizek (Glosse)ÖBl 2006/9ÖBl 2006, 43 - 44 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 5 UrhG

Der OGH konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer zulässigen freien Benützung und einer sittenwidrigen Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Werks und spricht sich für einen Gesamtvergleich der beiden Werke aus.

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