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§ 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/266Bl-LS 2005, 255 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 2 UWG

Bei Reichweitenvergleichen muss verpflichtend die Quelle und der Erhebungszeitraum offen gelegt werden.

OGH 14.06.2005, 4 Ob 94/05 k Regie Print.

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