vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 80 Z 9 KartG 1988; § 84 KartG 1988

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/272Bl-LS 2005, 256 Heft 6 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Ein Vergleich der zu bezahlenden Rahmengebühr mit den Kosten eines Zivilverfahrens ist nicht erforderlich, da das Kartellverfahren andere Ziele verfolgt.

Rechtsgrundlagen: § 80 Z 9 KartG 1988; § 84 KartG 1988

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!