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§ 1 UWG; § 94 Z 20 GewO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/191Bl-LS 2005, 204 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 1 UWG; § 94 Z 20 GewO

Die Beurteilung einer Verletzung der Gewerbeordnung setzt die Ausübung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit voraus.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 21/05 z Ausarbeitung von Filmen.

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